Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Versorgung während eines Auslandsaufenthalts. Zudem deckt sie die Kosten für einen eventuellen Rücktransport, der ansonsten selbst bezahlt werden müsste.
Die Reisekrankenversicherung gilt für Aufenthalte unter einem Jahr, im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die ab einem Jahr greift.
Diese Versicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters ab, die normalerweise selbst getragen werden müssten. Sie greift, wenn du deine Reise aus Gründen wie Krankheit absagen musst oder deine Pläne änderst.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung Stornogebühren, jedoch nur bei dringenden Stornierungsgründen. Ein spontaner Abbruch der Reise wird hier nicht berücksichtigt.
Diese Versicherung hilft, wenn du im Urlaub eine Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigt hast und die entstandenen Kosten übernehmen musst.
Die Reiseunfallversicherung deckt alle Kosten bei schweren Verletzungen, die zu dauerhaften körperlichen Schäden führen und im Urlaub entstanden sind.
Bei Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks übernimmt diese Versicherung die Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Bei Streitigkeiten im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen.
Die Assistance-Versicherung bietet Hilfeleistungen vor Ort bei Unfällen. Sie übernimmt Aufgaben wie Informationsbeschaffung, Organisation von Rückreisen, Krankenbesuche und mehr, um dir im Urlaub zur Seite zu stehen.

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